Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der aeterna electronic Thomas Kirchner. Stand: 01.06.2015

 

01 Allgemeines:

 

Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht Bezug darauf genommen wird, für alle, auch zukünf- tige Lieferungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.S. von § 14 BGB.

 

1. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbind- lich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Nur durch unsere ausdrückliche, schrift- liche Zustimmung erhalten sie Gültigkeit.

 

2. Spätestens mit der Entgegennahme der gelieferten Ware erklärt sich der Bestel- ler mit unseren Lieferungsbedingungen einverstanden. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen.

 

3. Technische Änderungen der Waren im Sinne eines technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 

4. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen dieses Vertrages und seiner Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleichermaßen sind Auskünfte, Empfehlungen, mündliche Angebote und Verein-barungen unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

5. Die angegebenen Maße und Gewichte sind als Richtwerte zu sehen. Produktionsbedingte Abweichungen stellen insoweit keine Mängel dar.

 

02 Angebote:

 

Alle Angebote sind freibleibend. Unsere Preise gelten ab Lager Aschaffenburg, so- weit nicht anderes vereinbart ist, zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sind unsere Artikel in Katalogen abgebildet, so beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gem. Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration, wenn nicht anders erwähnt.

 

1. Es gelten unsere jeweils gültigen Listenpreise abzgl. der jeweils gültigen Mengenrabatte zzgl. Verpackung und Fracht und dem geltenden Mehrwert-steuersatz.

 

2. Tritt eine wesentliche Erhöhung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluß der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang erhöht werden. Übersteigt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

 

3. Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung einer Lieferzeit vorbehalten. Die Lieferzeit gilt mit dem rechtzeitigen Melden der Versandbereitschaft als einge-halten, wenn das rechtzeitige Absenden der Ware ohne unser Verschulden unmög- lich ist. Bestellungen, die bis 09.00 Uhr bei uns eingehen, werden am gleichen Tag ausgeliefert, sofern die Ware am Lager vorrätig ist. Die Lieferung erfolgt per Paket-dienst und wird mit einer Versandkostenpauschale von derzeit € 7.35 pro Paket bis 5 Kg Gewicht bei Inlandslieferungen berechnet.

 

4. Das Transportrisiko (Verlust, Beschädigung) geht zu Lasten des Bestellers. Die Gefahr geht auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung mit Absendung ab Lager auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestel- lers, so geht bereits mit dem Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über. Die Wahl des Versandweges bleibt uns vorbehalten.
Warenumtausch durch Rückgabe ist nur bei vorheriger Zustimmung unsererseits zulässig. Die Gewährung von Kulanz-Rücknahmen liegt in unserem Ermessen.

 

5. Bei Produkten, die speziell auf Kundenwunsch hergestellt werden, ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen.

 

03 Lieferstörungen:

 

1. Von uns nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse (Streik, Katastrophen, etc.), die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Lieferpflicht. Das gilt auch, wenn unsere Vorlieferer von der Lieferpflicht ganz oder teilweise entbunden sind oder wenn die normalen Bezugs- oder Transportmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind. Wir sind in solchen Fällen, selbst wenn wir uns bereits in Verzug befinden, berechtigt, mit entsprechenden Verzögerungen einschließlich angemessener Anlaufzeit zu liefern. Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Fristen hinsichtlich der Lieferung werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Im Falle eines Lieferver- zuges ist uns eine Nachlieferungsfrist zu setzen. Liefern wir den Kaufgegenstand auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht aus, welche angemessen sein muß, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

 

2. Wird der Versand der am Lager bereitgestellten Waren auf Wunsch des Bestel- lers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versand- bereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat berechnet.

 

3. Wir sind berechtigt, nach Setzen und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener, verlängerter Frist zu beliefern. Nimmt der Besteller die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

04 Gewährleistung, Mängelrechte:

 

Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen gemäß § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Prüfungspflichten nachgekommen ist. Der Besteller hat die Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang am Empfangsort schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach der Entdeckung, zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

 

1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so haben wir nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Nacherfüllung).

 

2. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, verzögert sich diese über eine vom Besteller gesetzte angemessene Frist von mindestens 2 Wochen hinaus oder schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatz-lieferung in sonstiger Weise fehl oder ist uns unzumutbar, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind vorbehaltlich der Ziff. 3 dieser Bedingungen ausgeschlossen.

 

3. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres seit der Ablieferung der Sache. Für Schadenersatzansprüche, die nicht gem. Ziff. 3 dieser Bedingungen ausgeschlossen sind, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist (2 Jahre).

 

4. Verlangt der Besteller die Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache), so hat er innerhalb eines Zeitraumes von 2 Wochen nach Ablauf der Frist, die der Besteller uns für die Nacherfüllung gesetzt hat, zu erklären, ob er weiter Erfüllung verlangen will oder ob er vom Vertrag zurücktreten will.

 

5. Für die (mechanischen, elektrischen, physikalischen und chemischen Eigenschaf- ten)  unserer Produkte sind die schriftlichen Angaben auf Auftragsbestätigungen, Katalogen oder schriftlichen Bestätigungen unsererseits maßgebend. Eine tele- fonisch erteilte Auskunft ist nicht verbindlich. Der Besteller ist verpflichtet, uns bei einem beabsichtigten Einsatz oder Verwendung der Produkte außerhalb der erklär- ten Produkteigenschaften zu informieren. Eine unerhebliche Abweichung der gelieferten Ware von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit begründet keine Mängelrechte des Bestellers.

 

6. Wenn der Besteller die verkaufte neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangel-haftigkeit zurücknehmen mußte, oder der Abnehmer des Bestellers den Kaufpreis gemindert hat (§ 478 BGB) gelten, falls die verkaufte Sache am Ende der Liefer- kette an einen Verbraucher als Letztkäufer (Endverbraucher) verkauft wurde, die gesetzlichen Rechte des Bestellers bei Mängeln ohne die in dieser Bestimmung (Ziff. 4 dieser Bedingungen) genannten Einschränkungen der Mängelrechte mit Ausnahme der Schadenersatzansprüche. Der Besteller muß uns wegen des von dem Endverbraucher geltend gemachten Mangels die sonst erforderliche Frist nicht setzen.

 

7. Für Produkte, die im Auftrag des Kunden von Drittlieferanten beschafft werden oder von Kunden beigestellte Produkte, übernimmt Firma Aeterna Electronic Thomas Kirchner keinerlei Haftung.

 

05 Schadenersatz:

 

1. Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen unsererseits sind unab- hängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug, mangel- hafter Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, sonstigen Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen.

 

2. Der Besteller ist bei einer nicht in einer mangelhaften Leistung bestehenden Pflichtverletzung durch uns nur bei einem Verschulden unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.  

 

06 Eigentumsvorbehalt:

 

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen vor. Bei laufender Geschäftsverbindung bleibt die Ware bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen bestehenden und künftigen Forderungen gegen den Besteller in unserem Eigen- tum, insbesondere auch bis zum vollen Ausgleich eines anerkannten Kontokorrent-saldos mit dem Besteller.

 

1. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache – solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist – pfleglich zu behandeln. Er hat uns unverzüglich schrift- lich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware beschädigt, abhanden gekom- men, gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Gel- tendmachung unseres Eigentums zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 

2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der Vorbehalts- ware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Bestellers gegenüber seinen Abnehmern aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Preises für die Vorbe-haltsware (einschl. Umsatzsteuer) an uns ab. Nimmt der Besteller die Kaufpreis- forderung in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Kunden auf, tritt er auch die sich hieraus ergebende Saldoforderung an uns ab. Die Abtretung umfaßt auch die aus sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forder- ungen. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach deren Abtretung er- mächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unbe- rührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller sei- nen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

 

3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird stets für uns vorge- nommen. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wer- tes der Vorbehaltsware. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu dem der anderen bearbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verar- beitung oder Verbindung. Sofern die Verarbeitung in der Weise erfolgt, daß die neue Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Miteigentum für uns unentgeltlich verwahrt.

 

4. Wir verpflichten uns auf Anforderung, die nach den vorstehenden Bestim-mungen uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

 

07 Dokumente:

 

Durch uns erstellte und dem Besteller zur Einsichtnahme überstellte Unterlagen, Schutzrechte, Musterbücher, Zeichnungen und Abbildungen bleiben unser Eigen- tum und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Sie dürfen keinesfalls Dritten (insbesondere Mitbewerbern) zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
Werden bei der Anfertigung der Ware nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Besteller uns von sämtlichen Ansprüchen frei.

 

08 Zahlungsbedingungen:

 

Unsere Zahlungsbedingungen sind: 14 Tage, 2 % Skonto, 30 Tage netto bei in- ländischen Bestellern. Die Warenabrechnung erfolgt am Tage der Lieferung, wobei der Besteller, außer bei rechtskräftig festgestellten oder schriftlich zugestandenen Gegenansprüchen nicht berechtigt ist, die Zahlung zurückzuhalten oder die Auf- rechnung zu erklären.

Alle Bestellungen von ausländischen Bestellern werden gegen Vorauskasse abzüg- lich 2 % Skonto ausgeführt.

 

1. Für den Fall der nicht durchgeführten Zahlung zum Zeitpunkt der Fälligkeit und im Verzugsfalle sind wir berechtigt ab dem Fälligkeitstage Zinsen in der Höhe der banküblichen Kreditkosten zu berechnen. Zur Deckung der außergerichtlichen Mahnkosten werden dem Käufer € 10,00 berechnet, bei wiederholter Mahnung verdoppelt sich der Betrag entsprechend. Diskontspesen und Verzugszinsen sind sofort fällig. Die Annahme von Schecks erfolgt zahlungshalber.

 

2. Sollte vor Lieferung der Waren zu unserer Kenntnis gelangen, daß die Kredit- würdigkeit des Bestellers gemindert ist, bzw. zu fürchten steht, daß der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann (z. B. Schecksperre) so sind wir berechtigt die Lieferung zu verweigern oder Vorauszahlung zu verlangen und in dem Falle, daß die Lieferung bereits erfolgt ist, den Rechnungsbetrag/ Restrechungsbetrag sofort fällig zu stellen.

 

09 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl:

 

Soweit der Besteller Vollkaufmann i.S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Sitz Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, auch hinsichtlich Scheinverbindlichkeiten, unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

1. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.

 

2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der sonstigen Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

Hier finden sie uns:

aeterna electronic
Thomas Kirchner
Ruchelnheimstraße 22
63743 Aschaffenburg-Obernau

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